In Deutschland werden mehr als 50 % des gesamten Endenergieverbrauchs durch die Versorgung mit Wärme verursacht. Im Wesentlichen wird die für die Wärmeversorgung aufgewendete Energie durch fossile Brennstoffe wie Gas und Öl produziert. Sie ist damit verantwortlich für einen Großteil des CO2-Ausstoßes in Deutschland. Dazu verfügt Deutschland nur über geringe Ressourcen an fossilen Energieträgern, wodurch eine starke Abhängigkeit von Lieferungen aus dem Ausland besteht. Ziel der Wärmeplanung ist es, umsetzbare und wirtschaftliche Wege zur CO2-neutralen Wärmeversorgung zu erkennen, zu planen und umzusetzen und damit eine verlässliche, kostengünstige und von fossilen Rohstoffen unabhängige Wärmeversorgung in der Zukunft sicherzustellen.
Mit dem Wärmeplanungsgesetz hat der Gesetzgeber die rechtliche Grundlage für die systematische Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung in ganz Deutschland geschaffen. Da die Voraussetzungen und Bedingungen auf lokaler Ebene von Gebiet zu Gebiet, von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sind, wurde die Aufgabe der Wärmeplanung den Städten und Gemeinden übertragen. Die Gemeinde Breitungen ist als erfüllende Gemeinde neben der Planung für das eigene Gemeindegebiet auch für die Erstellung der Wärmepläne in Fambach, Rosa und Roßdorf verantwortlich. In Zusammenarbeit mit der Thüringer Energie AG sollen die Wärmepläne unter Beteiligung der Bürger und weiterer lokaler Akteure wie zum Beispiel Unternehmen und der Wohnungswirtschaft bis zum 30.06.2026 erstellt und veröffentlicht werden.
Die Ausarbeitung der Wärmepläne wird von der Bundesrepublik Deutschland über die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH sowie durch den Freistaat Thüringen finanziell gefördert.
Weitere Informationen zur Kommunalen Wärmeplanung finden Sie unter:
www.z-u-g.org
www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie
www.klimaschutz.de/de/service/mediathek
https://umwelt.thueringen.de/themen/energie/waermeplanung
FAQs
Welchen Zweck erfüllt die Kommunale Wärmeplanung für Verwaltung und Bürger?
Die kommunale Wärmeplanung soll veranschaulichen, welche Art der Wärmeversorgung in einzelnen Orten oder Ortsteilen eingesetzt werden kann. Für die kommunalen Gremien und lokale Verantwortungsträger stellt sie die Basis der Versorgungsplanung und Dorfentwicklung dar.
Wie ist die Vorgehensweise bei der Erstellung eines Wärmeplans und wie ist dieser aufgebaut?
Die kommunale Wärmeplanung wird in mehreren Phasen durchgeführt. Der Wärmeplan bildet diese Phasen in seiner Struktur ab und orientiert sich an den Vorgaben aus dem Wärmeplanungsgesetz.
Bestandsanalyse
- systematische Erfassung des aktuellen Wärmeverbrauchs und absehbaren Wärmebedarfs
- Sammlung von Informationen zu Wohn- und Nichtwohngebäuden wie Alters- und Energieklassen
Potenzialanalyse
- Erfassung der in der Kommune nutzbaren Potenziale zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme
Zielszenarioentwicklung
- Nutzt Bestands- und Potenzialanalyse als Grundlage
- stellt dar, wie sich die Wärmeversorgung langfristig entwickelt
- Ausweisung von Wärmeversorgungsgebiete, einschließlich der Wärmeversorgungsarten
Umsetzungsstrategie
- bildet strategischen Fahrplan, Handlungsstrategien und investive Maßnahmen ab, wie die Wärmeversorgung umzubauen ist
Wie verbindlich ist ein Wärmeplan?
Ein Wärmeplan hat keine rechtliche Außenwirkung und begründet keine einklagbaren Rechte oder Pflichten. Ein Anspruch auf eine bestimmte Versorgung besteht nach dem Wärmeplanungsgesetz nicht. Festlegungen aus der Wärmeplanung können mit Hilfe kommunaler Satzungen z.B. zu Wärmenetzgebieten einen höheren Grad der Verbindlichkeit erreichen.
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